Pflegerische Dienstleistungen
- Abklärung und Beratung CHF 76.90 / Std.
- Untersuchung und Behandlung CHF 63.00 / Std.
- Grundpflege CHF 52.60 / Std.
Die Pflegeleistungen werden nach Krankenkassenversicherungsgesetz (KVG) von den Krankenkassen in der Grundversicherung übernommen.
Eine ärztliche Verordnung ist in allen Fällen Voraussetzung.
Was bezahlt die Krankenkasse nicht?
- Jahresfranchise der Krankenkasse
- 10 % der Kosten der Pflegeleistungen
(Selbstbehalt der Krankenkasse) - Patientenbeteiligung bei Pflegeleistungen von 20 % pro rata temporis
(Höhe maximal CHF 15.35 pro Tag)
Hauswirtschaftliche Leistungen
- Stundenansatz CHF 43.00 / Std. (Verrechnung pro 15 Min.)
- Abklärung hauswirtschaftliche
Leistungen CHF 50.00 / Std. - Zusätzliche Reinigungen CHF 48.00 / Std. (nur bei bestehenden Klientenverhältnissen)
- Nacht-/Wochenendzuschlag CHF 6.50 / Std.
- Wegpauschale pro Einsatz CHF 5.00
Hauswirtschaftliche Leistungen sind im KVG nicht versichert. Die Krankenkassen bieten jedoch Zusatzversicherungen an, in welchen auch diese Kosten auf ärztliche Verordnung hin ganz oder teilweise übernommen werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Betreuungsangebot
- Stundenansatz CHF 50.00 / Std.
- Wegpauschale pro Einsatz CHF 5.00