KOSTEN
Pflegerische Dienstleistungen ab 1.1.2020
Abklärung und Beratung
CHF 76.90 / Std.
Untersuchung und Behandlung
CHF 63.00 / Std.
Grundpflege
CHF 52.60 / Std.
Die Pflegeleistungen werden nach Krankenkassenversicherungsgesetz (KVG)
von den Krankenkassen in der Grundversicherung übernommen.
Eine ärztliche Verordnung ist in allen Fällen Voraussetzung.
Was bezahlt die Krankenkasse nicht?
•
Jahresfranchise der Krankenkasse
•
10 % der Kosten der Pflegeleistungen
(Selbstbehalt der Krankenkasse)
•
Patientenbeteiligung bei Pflegeleistungen von 20 % pro rata temporis
(Höhe maximal CHF 15.35 pro Tag)
Hauswirtschaftliche Leistungen
Hauswirtschaftliche Leistungen
CHF 40.00 / Std.
Nacht-/Wochenendzuschlag
CHF 5.70 / Std.
Wegpauschale pro Einsatz
CHF 5.00
Hauswirtschaftliche Leistungen sind im KVG nicht versichert. Die Krankenkassen
bieten jedoch Zusatzversicherungen an, in welchen auch diese Kosten auf ärztliche
Verordnung hin ganz oder teilweise übernommen werden. Erkundigen Sie sich bei
Ihrer Krankenkasse.
Zusätzliche Reinigungen
Zusätzliche Reinigungen
CHF 45.00 / Std.
(nur bei bestehenden Klientenverhältnissen)